Anmerkung:
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs hat der Verein ein Abbuchungsverfahren eingerichtet.
Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 24.01.1997 werden Mitgliedsbeiträge am 31.05. des laufenden Jahres fällig. Den Mitgliedern, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der
Beitrag automatisch zu diesem Termin abgebucht. Die übrigen Mitglieder werden gebeten, den fälligen Jahresbeitrag spätestens zu diesem Termin zu überweisen.
Der Vereinsvorstand behält sich vor, Mitglieder, die auch nach zweimaliger Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, von der Mitgliedschaft auszuschließen.
|